Zu beachtende Regeln
um einen Antrag zu stellenFür wen? Für Vereine, die Veranstaltungen organisieren (nur ACOE-Mitglieder), einmal pro Veranstaltungstyp. Für Restaurants oder andere Partner einmal pro Saison (1x Winter, 1x Sommer). Außerhalb des von Thyon Région Tourisme SA verwalteten touristischen Schoßes werden keine Subventionen gewährt, wie es das Tourismusgesetz vorschreibt. Der gewährte Zuschuss wird entsprechend der in der Destination zur Verfügung stehenden Mittel verteilt.
WANN WERDEN DIE ANTRAGSTELLUNGEN eingereicht? Einreichung der Anträge über das Formular oder per E-Mail an info@thyon-region.ch, die den Eingang des Antrags schriftlich bestätigt. Vor dem 31/10 (Wintersaison) oder 15/5 (Sommersaison), spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Ein Ausschuss, der aus drei Personen besteht (zwei Direktoren von TRT SA und die Direktorin), muss sich treffen und seine Vorankündigung abgeben. Eine Antwort der TRT SA wird innerhalb von 30 Tagen nach der Anfrage gegeben. Die Gemeinde Vex wird nach den Ratssitzungen (1 Sitzung pro Monat) antworten.
Was kann THYON REGION TOURISME als Dienstleistung anbieten? Kostenlose Bereitstellung von Material je nach Verfügbarkeit (Aus- und Eingangsblatt für das Material muss bei der Abholung und Rückgabe mit 1 Mitarbeiter des Fremdenverkehrsamtes unterzeichnet werden. Material, das in schlechtem Zustand zurückgegeben wird oder verloren geht, wird gemäß den auf diesem Dokument angegebenen Bedingungen in Rechnung gestellt). Bezahlung von Künstlerhonoraren, Animationsleistungen und Kommunikationsmitteln (gegen Vorlage der Rechnung). Achtung, keine Pauschale, sondern genaue Rechnung.
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