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Parken

Suchen Sie nach einem Parkplatz im Skigebiet? Um zu den Skipisten zu gelangen oder einen Parkplatz in Richtung Ihrer Unterkunft zu finden? Auf dieser Seite finden Sie die verschiedenen Parkplätze, die über die vier Treppenstufen des Skigebiets verteilt sind.

Liste der Parkplätze in der Station

Parkplatz
Parkplatz
Parkplatz

Gebühren für Stempeluhren

Die ersten 30 Minuten sind kostenlos, danach CHF 1.00/Stunde

Zahlungsverfahren
Anträge können online über die mobile Anwendung „parkingpay“ oder über die Website https://www.parkingpay.ch ab dem 1. Dezember 2021 nach folgendem Verfahren gestellt werden:

Für weitere Fragen können Sie die Interkommunale Polizei des Val d’Hérens unter 027/207.23.36 oder info@police-herens.ch kontaktieren.

Der Tagespreis wird auf 5.00 CHF

Zahlungsverfahren
Anträge können online über die mobile App „parkingpay“ oder über die Website https://www.parkingpay.ch ab dem 1. Dezember 2021 nach folgendem Verfahren gestellt werden:

  1. Erstellen Sie ein „Parkingpay“-Konto und registrieren Sie Ihr Fahrzeug.
  2. Wählen Sie die Ortschaft (Les Collons) und den gewünschten Parkplatz (Palier 1850, Palier 1900, Thyon 2000)
  3. wählen Sie „Verfahren“ und dann
  4. Das Rädchen drehen, um die Dauer Ihres Parkens zu wählen
  5. die Online-Bezahlung durchführen.

Für weitere Fragen können Sie sich an die Interkommunale Polizei des Val d’Hérens unter 027/207.23.36 oder info@police-herens.ch wenden.

Eine „Besucher“-Berechtigung berechtigt den Inhaber, sein Fahrzeug für eine Dauer von drei Tagen auf den „Parkscheinautomaten“-Plätzen des betreffenden Parkplatzes/Sektors zu parken.

Der Preis für eine „Besucher“-Berechtigung beträgt 15.00 CHF

Bestellverfahren
Anträge können online über die mobile App „parkingpay“ oder über die Website https://www.parkingpay.ch ab dem 1. Dezember 2021 nach folgendem Verfahren gestellt werden:

  1. Erstellen Sie ein „Parkingpay“-Konto und registrieren Sie Ihr Fahrzeug.
  2. Wählen Sie den Ort (Les Collons) und das gewünschte Parkhaus (Palier 1850, Palier 1900, Thyon 2000)
  3. Wählen Sie „Genehmigung“ und dann „Besucher“
  4. Füllen Sie das Antragsformular aus (Startdatum, Fahrzeugkennzeichen, betroffenes Parkhaus).
  5. Führen Sie die Online-Zahlung durch.

Eine Genehmigung sichert weder die Verfügbarkeit eines Platzes noch ist sie einem bestimmten Platz zugewiesen; sie ist nicht übertragbar, da sie an ein Kennzeichen gebunden ist.

Der Eigentümer muss in der Lage sein, sein Fahrzeug im Falle einer Parkbeschränkung innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

Für weitere Fragen können Sie sich an die Interkommunale Polizei des Val d’Hérens unter 027/207.23.36 oder info@police-herens.ch wenden.

Eine „Saison“-Bewilligung erlaubt es dem Inhaber, sein Fahrzeug während der Wintersaison täglich, aber nicht durchgehend auf den „Parkuhren“-Plätzen der Station Les Collons / Thyon 2000 oder auf den Plätzen der Mayens de Sion zu parken. Das System der Vignetten, die im Tourismusbüro abgeholt werden müssen, gibt es nicht mehr.

Der Preis für eine „Saison“-Bewilligung wird auf CHF 100.-

Wenn es möglich ist, zwei Fahrzeuge für jede Bewilligung zu registrieren, darf nur eines dieser Fahrzeuge gleichzeitig parkiert werden.

Die Anträge können online über die mobile Anwendung „parkingpay“ oder über die Website parkingpay.ch nach folgendem Verfahren gestellt werden:

  1. Erstellen Sie ein „Parkingpay“-Konto, schreiben Sie es gut und registrieren Sie Ihr(e) Fahrzeug(e)
  2. Wählen Sie die Ortschaft (Les Collons oder Mayens de Sion)
  3. Wählen Sie „Genehmigung“ und dann „Wintersaison“
  4. Fügen Sie das(die) betroffene(n) Fahrzeug(e) hinzu.
  5. Validierung des Antrags durch die Police intercommunale du Val d’Hérens (Überprüfung der Zuteilungsinformationen und der Verfügbarkeit)
  6. Nach Validierung des Antrags, Erhalt einer E-Mail und Bestätigung des Kaufs durch den Antragsteller (Belastung des zu Beginn des Verfahrens gutgeschriebenen Betrags

Da die Anzahl der zum Verkauf stehenden Bewilligungen pro Sektor begrenzt ist, werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs nach der Regel „first come, first served“ bearbeitet.

Eine Genehmigung sichert weder die Verfügbarkeit eines Platzes noch ist sie einem bestimmten Platz zugewiesen; sie ist nicht übertragbar, da sie an die Zulassungsnummern geknüpft ist.

Der Besitzer muss in der Lage sein, sein Fahrzeug im Falle einer Parkbeschränkung innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

Der Besitzer muss in der Lage sein, sein Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

Van/Bus

Besitzer von Bus/Wohnwagen/Wohnmobil sollten wissen, dass es verboten ist, auf dem gesamten Gemeindegebiet zu parken (gebührenpflichtig oder kostenlos) und ihr Fahrzeug als Wohnung zu nutzen.

Wildes Campen ist im gesamten Tal strengstens verboten.

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